Beschwerdeadressen

Hier können Sie zuerst Ihre Beschwerde loswerden
Bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden, versuchen Sie bitte zuerst, mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen (bzw. dem Genehmigungsinhaber) eine gütliche Einigung zu finden. Erst wenn Sie eine Antwort des Unternehmens haben, das mit der Schlichtungsstelle kooperiert, und Sie damit nicht einverstanden sind, oder sie keine Antwort erhalten, können wir tätig werden.
Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie die Adressen der konzessionierten Verkehrsunternehmen, die mit der Schlichtungsstelle kooperieren.

-> Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg.


-> Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt.

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