Bevor Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns
wenden, versuchen Sie bitte zuerst, mit dem entsprechenden
Verkehrsunternehmen (bzw. dem Genehmigungsinhaber) eine
gütliche
Einigung zu finden. Erst wenn Sie eine Antwort des Unternehmens haben,
das mit der Schlichtungsstelle kooperiert, und Sie damit nicht
einverstanden sind, oder sie keine Antwort
erhalten, können wir tätig werden.
Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie die Adressen der
konzessionierten Verkehrsunternehmen, die mit der Schlichtungsstelle
kooperieren.
->
Verkehrsunternehmen
in Berlin und Brandenburg.
->
Verkehrsunternehmen
in Sachsen-Anhalt.