Die Schlichtungsstelle

Über die Schlichtungsstelle
Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt (i.d.R. bis 50 km Fahrtstrecke). Darin eingeschlossen sind die Verkehrsmittel Bus, Straßenbahn, U-Bahn, sowie die Regional- und Nahverkehrszüge der dort tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (DB Regio und S-Bahn Berlin auf Anfrage im Einzelfall).

Die Schlichter sind langjährig in Verkehrsunternehmen oder im Verkehrswesen der Region tätig gewesen und verfügen über Erfahrungen im öffentlichen Personennahverkehr und profunde Kenntnisse über die Bedürfnisse der Kunden.

Unterstützt wird die Schlichtungsstelle von einem Beirat, in dem Vertreter der Fahrgastverbände Pro Bahn, Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. und VCD (Verkehrsclub Deutschland), des Deutschen Bahnkundenverbandes e.V., der Verbraucherzentralen, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und der für Verkehr zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung sitzen. Dieser Beirat tritt regelmäßig zusammen und berät die Schlichter und überwacht die notwendige Neutralität.

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