Schlichtung

Wie funktioniert Schlichtung?
Schlichtungsstellen versuchen, als neutrale Dritte zwischen den Beteiligten eines Streits zu vermitteln, wenn diese ihn nicht selbst beenden können. Sie werden meist erst dann eingeschaltet, wenn ein Einigungsversuch zwischen den Beteiligten gescheitert oder einer der beiden mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist. Erst wenn Sie als Kunde oder Kundin Ihr Anliegen beim Kundenservice des Verkehrsunternehmens schriftlich vorgestellt und keine Sie befriedigende Antwort erhalten haben, werden wir tätig.

Schlichtung ergänzt so den Kundendienst der Unternehmen, soll aber die Inanspruchnahme des Rechtsweges möglichst unnötig machen. Damit wird nicht nur die Justiz entlastet, werden für beide Seiten Anwaltskosten und Zeitaufwand gespart, die Lösung ist auch kostengünstiger, immer einzelfallorientiert und konsensorientiert. Die Schlichtung wird daher auch als "außergerichtliche Einigung" bezeichnet.

Haben Sie sich mit Ihrer Beschwerde bereits an das Verkehrsunternehmen gewandt, sind aber mit der Antwort nicht einverstanden? Dann können Sie sich an uns wenden und um Schlichtung bitten. Wir versuchen, mit allen Beteiligten den Sachverhalt zu klären und entwickeln gegebenenfalls einen Vorschlag zur gütlichen Einigung zwischen Ihnen und dem Verkehrsunternehmen.
Sie müssen Ihre Beschwerde zunächst direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen schicken. Ihr Anliegen gehört zuerst dort auf den Tisch. Außerdem erhält das Verkehrsunternehmen damit Gelegenheit, Ihnen rasch eine Antwort zu geben. Erst wenn Sie mit der Antwort des Verkehrsunternehmens nicht einverstanden sind, können Sie die Schlichtungsstelle Nahverkehr einschalten.

Die richtige Adresse für Ihre Beschwerde finden Sie bei den Beschwerdeadressen.
Sitemap   |   Druckversion   |   Login